KI-Transparenz
Wir setzen KI dort ein, wo sie uns Arbeit abnimmt, und sagen offen, wo. Auf dieser Seite steht, welche Inhalte auf seeside.ai mit KI entstehen, wie wir sie kennzeichnen und wer dafür verantwortlich ist.
Stand: 28.09.2026
Wo wir KI einsetzen
- Texte
- Die Texte dieser Website entwerfen wir mit KI-Unterstützung. Fakten und Zahlen prüfen wir gegen Quellen, bevor sie online gehen. Verantwortlich für alle Inhalte ist Thomas Honold (siehe Impressum).
- Bilder
- Ein Bild auf dieser Website ist KI-generiert: der Beispiel-Chat in Telegram auf der Startseite. Er zeigt, wie die Arbeit mit einem persönlichen Agenten aussieht, und ist kein echtes Kundengespräch.
- 3D-Renderings
- Die Bilder des Walzenzugs ARS 200 auf der Projektseite sind Renderings aus Blender, keine Fotos. Das 3D-Modell hat ein KI-Agent per Skript gebaut, die Bildunterschriften sagen das.
- Screenshots
- Screenshots von Kunden-Websites und eigenen Projekten zeigen diese Seiten so, wie sie online sind. Enthalten sie KI-Bilder, sind diese auf der jeweiligen Website gekennzeichnet.
- Kein Chatbot
- Auf dieser Website spricht kein Chatbot mit Ihnen. Nachrichten aus dem Kontaktformular landen bei einem Menschen.
Wie wir KI-Bilder kennzeichnen
- Unter dem Bild
- Eine sichtbare Zeile: „Bild: KI-generiert“. Sie steht im Seitentext, deshalb lesen auch Screenreader sie vor.
- Im Bild
- Ein kleines Etikett „KI-generiert“, damit der Hinweis erhalten bleibt, wenn das Bild weitergegeben wird.
- In den Bilddaten
- Der internationale Marker IPTC Digital Source Type „trainedAlgorithmicMedia“, den Suchmaschinen und soziale Netzwerke auslesen.
- Echte Fotos bleiben ohne KI-Hinweis
- Echte Fotos, etwa das Porträt von Thomas Honold, kennzeichnen wir nicht als KI, weil sie keine sind.
Was wir nicht mit KI machen
- Keine KI-Gesichter für echte Menschen
- Personen zeigen wir nur auf echten Fotos.
- Keine erfundenen Kunden, Zitate oder Zahlen
- Beispiele sind als Beispiele gekennzeichnet, Zahlen stehen mit Quelle und Datum.

Rechtlicher Rahmen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Diese Seite dokumentiert, wie wir sie umsetzen. Für Beschäftigte, die mit KI arbeiten, verlangt Artikel 4 außerdem Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Was das für Unternehmen heißt, steht unter KI-Schulung für Mitarbeiter nach Art. 4 KI-VO.
Fragen
Fragen zu KI auf dieser Website beantwortet Thomas Honold: kontakt@seeside.ai · Impressum
Fragen zur KI-Kennzeichnung
Gibt es eine KI-Kennzeichnungspflicht?+
Ja. Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-Bilder, -Videos oder -Audio veröffentlicht, die täuschend echt wirken (Deepfakes), muss das offenlegen. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen ebenfalls einen Hinweis, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.
Wie kennzeichnet man KI-generierte Bilder?+
KI-generierte Bilder kennzeichnen wir auf drei Ebenen: mit der Zeile „Bild: KI-generiert“ unter dem Bild, mit einem kleinen Etikett im Bild und mit dem Marker IPTC Digital Source Type „trainedAlgorithmicMedia“ in den Bilddaten. So bleibt der Hinweis erhalten, wenn das Bild weitergegeben wird.
Muss man mit KI geschriebene Texte kennzeichnen?+
Nur in bestimmten Fällen. Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen keinen KI-Hinweis, wenn ein Mensch sie geprüft hat und redaktionell verantwortet. Unsere Texte entstehen mit KI-Unterstützung, Fakten prüfen wir gegen Quellen, verantwortlich ist Thomas Honold.
Muss man jedes Bild als KI kennzeichnen?+
Nein, nur Bilder, die eine KI erzeugt oder verändert hat. Echte Fotos, Screenshots und unsere 3D-Renderings aus Blender kennzeichnen wir nicht als KI, weil sie keine KI-Bilder sind. Ein KI-Hinweis an einem echten Foto wäre selbst irreführend.
